Corona


Hygienegrundkonzept der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Schwandorf

Stand 8. Dezember 2021

Die folgenden Bestimmungen basieren auf dem Update der ELKB vom 4. Dezember 2021

Allgemein
  1. Beim Betreten und Verlassen des Gemeindezentrums bzw. des Gemeinderaums in Wackersdorf, der Erlöserkirche wie der Friedenskirche, ist ein Mundschutz (Art des Mundschutzes: nach den jeweiligen Bestimmungen) zu tragen und der Sicherheitsabstand von 1,5 m zu wahren.
  2. Auf dem gesamten Vorplatz und im Garten Augustinstraße ist auf ausreichenden Abstand zu achten; ist dies vor oder nach einer Veranstaltung im Gemeindezentrum nicht möglich, soll auch im Außenbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  3. Es steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  4. Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes bzw. Raumes sind die Hände zu desinfizieren.
  5. Die Treppenhäuser dürfen nur einzeln betreten werden.
  6. Gleiches gilt für die Sanitärräume.
  7. Die allgemeinen Verhaltensregeln zur Verhinderung der Ansteckungsgefahr (z.B. Husten oder Niesen in die Armbeuge) sind zu beachten.
  8. Werden Hygieneregeln missachtet, kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
  9. Personen die unter Quarantäne stehen, positiv auf Covid-19 getestet wurden oder in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem Corona-Erkrankten hatten, dürfen das Gemeindezentrum nicht betreten. Dies gilt auch für Personen, die erkältungsähnliche Symptome aufweisen oder eine ansteckende Krankheit haben.
Gemeindliche Gruppen und Kreise
  1. Der Kirchenvorstand hat im Rahmen der Erstellung dieses Konzepts eine Gefährdungsbeurteilung der Räumlichkeiten durchgeführt. Die Leiterinnen und Leiter der Gruppen, Gremien, Chöre und Kreise sind dennoch verpflichtet, auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsbestimmungen zu achten.
  2. Feste Plätze für die Teilnehmenden sind – zum Beispiel durch Bestuhlung – gekennzeichnet.
  3. Unterliegen Veranstaltungen der 3G bzw. 2G-Regel, so sind die Teilnehmenden zu registrieren und ihr G-Status und ihre Identität zu kontrollieren und festzuhalten.
  4. Kontrollen am Eingang stellen sicher, dass die ermittelte Aufnahmekapazität und die Abstandsregelung beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsortes zuverlässig eingehalten werden und Personenansammlungen vor dem Raum bzw. vor dem Gebäude nicht zustande kommen.
  5. Die jeweiligen Räume sind regelmäßig zu lüften (mindestens 10 Minuten je volle Stunde).
  6. Der Austausch von Material (auch Geschirr, Flaschen, etc.) ist zu vermeiden.
  7. Alle Leiterinnen und Leiter dokumentieren durch ihre Unterschrift, dass sie das Hygienegrundkonzept der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Schwandorf zur Kenntnis genommen haben. Hierzu nimmt der Vorsitzende des Kirchenvorstands mit ihnen Kontakt auf.
Hygienekonzept
  1. Alle Gremien, Gruppen und Kreise benötigen ein speziell auf sie zutreffendes Hygienekonzept. Dieses wird von der Gemeindeleitung vorbereitet.
  2. Das Hygienegrundkonzept liegt in Papierform ausgedruckt vor. Und ist auf der Homepage der Kirchengemeinde nachzulesen.
  3. Außerdem wird es den Verantwortlichen zur Planung von Treffen bzw. für die Nutzung der Räume zur Verfügung stehen. Es kann auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer sonstigen Sicherheitsbehörde vorgelegt werden.
Sonstiges
  1. Der Kirchenvorstand bleibt aufmerksam für die allgemeine Entwicklung und das Verhalten vor Ort, um das Hygienegrundkonzept oder Teile davon zeitnah zu überarbeiten.
  2. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung für das Konzept und seine Umsetzung, ist dankbar für konstruktive Kritik und lässt sich gerne beraten.


Hygienekonzept für Gottesdienste der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Schwandorf

Stand 8. Dezember 2021

Die folgenden Bestimmungen basieren auf der gemeinsamen Verpflichtung der katholischen (Erz-)Diözesen Bayerns und der Evangelischen Landeskirche Bayern im Hinblick auf eine Erlaubnis von gottesdienstlichen Versammlungen in Kirchen und den Grundsätzen zum Schutz der Gesundheit in Gottesdiensten in der Zeit der Corona-Pandemie und Empfehlungen für ein Infektionsschutzkonzept vor Ort der ELKB vom 4.12.2021.

Orte und Zeiten, maximale Besucherzahl
  1. In der Erlöserkirche Schwandorf und in der Friedenskirche in Wackersdorf finden in der Regel sonntags um 9.30 Uhr bzw. um 11 Uhr öffentliche Gottesdienste statt.
  2. In der Erlöserkirche finden bei Idealbelegung 70 Besucher Platz (bei 4m Liturgenabstand und Emporennutzung). In der Friedenskirche sind es entsprechend 30 Plätze. Dazu kommen jeweils 4 Mitwirkende (Liturg, Organistin, 2 Ordner/ Mesner). Besucher eines Hausstandes dürfen zusammen sitzen.
  3. Selbstverständlich dürfen Menschen, die unter Quarantäne stehen, positiv auf Covid-19 getestet wurden oder in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem Corona Erkrankten hatten, nicht am Gottesdienst teilnehmen. Auch Menschen, die an Erkältungs- oder sonstigen ansteckenden Krankheiten leiden, bitten wir auf einen Gottesdienstbesuch zu verzichten.
Sicherheitsteam
  1. Zum Team gehören an jedem Sonntag in Schwandorf ein bis zwei Mitglieder des Kirchenvorstandes oder entsprechend Haupt- und Ehrenamtliche und der/die Liturg*in, in Wackersdorf die jeweiligen Mesner und der/die Liturg*in. Eine entsprechende Liste wird im Kirchenvorstand erstellt. Vertretungen sind selbstständig zu regeln.
  2. Das jeweilige Team ist vertraut mit dem Hygienekonzept, hält es selbst ein, hilft bei dessen Umsetzung und hat auch die nötige Entscheidungsgewalt.
  3. Ein Mitglied beaufsichtigt die ganze Zeit über den Eingangsbereich, heißt die Leute willkommen, kontrolliert, ob ein Mundschutz getragen wird, gibt Desinfektionsmittel für die Hände aus, weist den Besuchern ihre Plätze zu und achtet auf die Maximalauslastung.
Kirchenraum und Abstandswahrung
  1. Auf dem Vorplatz, im Vorraum und im Kirchenraum sind 1,5 Meter Abstand zwischen Besuchern aus unterschiedlichen Haushalten einzuhalten.
  2. Im Kirchenraum sind Plätze markiert (siehe Sitzplan vor Ort). Sie sind in alle Richtungen 1,5 Meter voneinander entfernt und 4m vom Altar bzw. Ambo.
  3. Für die Mitwirkenden sind ggf. zusätzlich Stühle platziert.
  4. Die Empore in der Erlöserkirche wird über ein Einbahnstraßen-System über die beiden Treppenaufgänge erschlossen.
  5. Beim Verlassen der Kirche müssen zunächst die hinteren und äußeren Plätze verlassen werden und erst am Ende die Empore. Es ist auf den nötigen Abstand zu achten.
Hygiene
  1. Bei Bedarf bekommt jede*r Mitfeiernde ein Gesangbuch ausgehändigt, das am Ende des Gottesdienstes wieder abgegeben wird. Eigene Gesangbücher dürfen selbstverständlich auch mitgebracht werden.
  2. Jede/r Mitfeiernde soll einen eigenen Mundschutz entsprechend den aktuell geltenden staatlichen Anforderungen (vgl. Bayer. Infektionsschutzverordnung) mitbringen und beim Betreten, am Platz und beim Verlassen der Kirche tragen. Das Team hat einen Vorrat an Einweg-Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verteilung nach Bedarf. Auch diese Gegenstände sind mit nach Hause zu nehmen und dort zu entsorgen.
  3. Im Eingangsbereich wird für die Gottesdienstbesucher Desinfektionsmittel zur Selbstbedienung bereitgestellt.
  4. In den gut zugänglichen Toilettenräumen besteht die Möglichkeit, sich mit Seife die Hände zu reinigen. Die Benutzung der Toilettenräume geschieht auf eigene Verantwortung.
  5. Jegliche Berührungen von Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sind die ganze Zeit über zu vermeiden. Das gilt gerade auch bei Begrüßung und Verabschiedung.
  6. Der/die jeweilige Liturg*in spricht im Gottesdienst ohne Maske; wahrt dabei aber einen Mindestabstand von 4 Metern. Deshalb wird die Kanzel der Friedenskirche nicht genutzt; ein Lesepult bzw. der Ambo sind hinter dem Altar platziert.
  7. Der Kirchenraum wird wöchentlich gründlich gereinigt. Die Reinigungskraft wird auf die besondere Anforderung aufmerksam gemacht.
Gottesdienstgestaltung
  1. Gemeindegesang darf entsprechend der Anweisung der Staatsregierung stattfinden, der Kirchenvorstand kann jedoch jederzeit Maskenpflicht beim Gemeindegesang anordnen.
  2. Für die Kollekte stehen wie gewohnt am Ausgang Behälter bereit. Auf das Herumgeben des Klingelbeutels wird verzichtet. Stattdessen wird gebeten, evtl. eine Spende zu überweisen bzw. in den bereitgestellten Klingelbeutel am Ausgang neben der Kollektenbüchse zu werfen.
  3. Es wird zu ausgewählten Anlässen Abendmahl in einfacher Form gefeiert.
  4. Die Abendmahlsgaben werden dabei durch Mitarbeitende an den Platz gebracht.
  5. Während des Gottesdienstes sollte jede*r auf seinem*ihrem Platz bleiben. Ist das nicht möglich, müssen die nötigen Abstände von allen Betroffenen eingehalten werden.
  6. Gottesdienste im Freien finden nach gründlicher Vorbereitung statt.
Sonstiges
  1. Der Kirchenvorstand bleibt aufmerksam für die allgemeine Entwicklung und das Verhalten vor Ort, um das Sicherheitskonzept oder Teile davon zeitnah zu überarbeiten. Dazu gehören auch die Fragen der Häufigkeit der Gottesdienste und von Absagen, wenn die Anforderungen des Konzeptes nicht mehr geleistet werden können.
  2. Der Kirchenvorstand trägt die volle Verantwortung für das Konzept und seine Umsetzung, ist dankbar für konstruktive Kritik und lässt sich gerne beraten.

 Stand 08. Dezember 2021